Ausführliche Beratung zu Pflegegraden

Wissenswertes zur Pflegeeinstufung

Wir beraten bei plötzlich eingetretener Pflegebedürftigkeit, bei Verän­der­ungen der Versorgungssituation aufgrund Verschlechterung von Krankheits­bildern und damit verbundenen Entscheidungen. Bei der Beantragung zur Pflegeeinstufung und grundsätzlichen Fragen zur Pflegeversicherung sowie einer notwendigen Ausstattung und der Beantragung von Hilfsmitteln stehen kompetente Fachpflegekräfte unterstützend zur Seite.

Die Pflegegrade 0 – 5 unterscheiden sich in der Höhe der Leistungen und richten sich nach dem individuellen Hilfebedarf, der regelmäßig überprüft werden muss. Wir informieren Sie in einem persönlichen Gespräch gern umfassend und bemühen uns, alle Ihre Fragen zu beantworten.

Pflegeberatung für eingestufte Pflegebedürftige

Als Vertragspartner von Pflege- und Krankenkassen führen wir auch die Pflegeberatungseinsätze nach § 37 SGB XI für eingestufte Pflegebedürftige in den vorgeschriebenen Zeitabständen im häuslichen Bereich durch. Neben der gesetzlichen Überprüfung der sogenannten „Sicherstellung der Pflege“ nach dem SGB XI sehen wir hier auch die Priorität in der pflegerischen Beratung aller an der Pflege Beteiligten.

Gut zu wissen

Mehr Informationen zur Definition der einzelnen Pflegegrade finden Sie auf folgender Internetseite vom Bundesministerium für Gesundheit.

Nehmen Sie Kontakt auf

Sie haben Fragen zu Pflege ohne Grenzen und unseren Leistungen wie zur Beratung zu Pflegegraden? Kontaktieren Sie uns:

Pflege ohne Grenzen – Beratung zu Pflegegraden in Tettau, Nordbayern und Südthüringen

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